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appRIORI 02/2026: Was ist es mir als Versicherungsmakler wert, ruhig schlafen zu können?
Ausgabe appRIORI 02/2026: Was ist es mir als Versicherungsmakler wert, ruhig schlafen zu können •
I.) Was ist es mir als Versicherungsmakler wert, ruhig schlafen zu können?
II.) Neueste Weiterbildung

I.) Was ist es mir als Versicherungsmakler wert, ruhig schlafen zu können? - Die meines Erachtens beste Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht


Liebe appRIORI-Nutzerinnen und -Nutzer,
liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler,

ich wünsche Ihnen einen guten Jahresstart und bekenne mich als erstes ganz offen dazu, voller Stolz Werbung für das von mir mitentwickelte Produkt, die Makler VSH, machen zu wollen!

Ich hoffe, Sie haben schon davon gehört, dass es seit einigen Jahren die sogenannte All Risk-Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmaklerrinnen und Versicherungsmakler gibt. Dieses Produkt habe ich entwickelt und gemeinsam mit der CGPA in den Vertrieb gebracht. Das Produkt kommt außerordentlich gut an, weil viele Versicherungsmakler sofort die großen Vorteile dieses Produktes erkennen! Haben Sie sich das Produkt auch schon einmal angeschaut? Erlauben Sie mir, trotzdem einige wenige Highlights hervorzuheben, damit Sie sich überhaupt mit diesem Produkt etwas auseinandersetzen:


1. All Risk-Deckung

Wie Sie wissen, heißt All Risk-Deckung, dass alles zu Ihrer beruflichen Tätigkeit versichert ist, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Besonders beachtenswert ist hier der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung. Leider gibt es derzeit keinen Versicherer, der auf diesen Ausschluss verzichtet. De facto bedeutet dies, dass Sie fahrlässig oder sogar auch grob fahrlässig einen Beratungsfehler begehen können, und trotzdem Versicherungsschutz haben. Alle Tätigkeiten Ihrer Berufsausübung sind daher ohne Wenn und Aber abgesichert. Das Leistungsspektrum dieser Versicherung ist also kaum noch zu erweitern!


2. Ritterschlag von Professor Dr. Schwintowski

In einer ausführlichen Begutachtung der leistungsstärksten Versicherungsprodukte hat sich Professor Schwintowski mit den unterschiedlichen Deckungskonzepten für Versicherungsmakler auseinandergesetzt. Im Rahmen seiner Studie kommt er zu dem Ergebnis, dass die All Risk-Deckung von mir den leistungsstärksten Versicherungsschutz darstellt. Seine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier



3. Best Leistungsgarantie

Obwohl meines Erachtens das Produkt bereits eine Best Leistungsgarantie hat, weiß man ja nie, was andere Vermögensschadenhaftpflichtversicherer künftig noch anbieten werden. Sie haben aber den Vorteil, dass etwaige Leistungserweiterungen von anderen Versicherungsgesellschaften automatisch auch für Ihren Versicherungsvertrag ebenfalls versichert sind! Mit der Best Leistungsgarantie haben Sie immer die beste Versicherungsleistung, die insgesamt an dem frei zugänglichen Versicherungsmarkt zu erhalten sind! Es kann also nie sein, dass ein anderer behauptet, er habe „mehr“ Versicherungsschutz als Sie. Mit der Best Leistungsgarantie sind Sie immer bestens gestellt!


4. Beratungsdokumentation verlegt?

Sie wissen, dass ich immer predige, dass die Anfertigung einer Beratungsdokumentation das A und O ist, um einem möglichen Haftungsanspruch entgegenzutreten. In der Praxis merke ich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, dass Versicherungsmakler die Beratungsdokumentation nicht mehr finden können. Dies ist sehr misslich, denn es führt zu einer Umkehr der Beweislast. Dies wiederum führte dazu, dass der Versicherungsmakler große Schwierigkeiten hat, seine gute und umfassende Beratung auch zu beweisen. Ob er Recht hat oder nicht, er verliert. Denn bei Gericht bekommt man nicht immer Recht, sondern nur ein Urteil, so die Worte eines Richters zu mir…

Daher ist es von ganz großer Wichtigkeit, dass im Versicherungsvertrag selbst verankert ist, dass Sie umfassenden Versicherungsschutz haben, auch wenn Sie keine Beratungsdokumentation vorlegen können. Wie schnell passiert es, dass zu einem Beratungsvorgang keine Beratungsdokumentation vorhanden ist! Wenn Sie mich fragen, sollten Sie immer dokumentieren, nicht nur bei der Vermittlung, sondern auch während der Betreuung und gegebenenfalls sogar auch im Schadenfall. Vor allen Dingen dann, wenn es noch nicht einmal zu einer Vermittlung eines Produktes gekommen war! Fazit: Immer!

Trotzdem ist es wichtig, einen so umfassenden Versicherungsschutz haben, dass das Nichtvorhandensein einer Beratungsdokumentation nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führt! Dieses Thema sollte Ihnen von großer Wichtigkeit sein!


5. Weitere Vorteile

Gibt es sonst noch etwas, was Sie gerne an Versicherungsschutz hätten? Bestimmt finden Sie es in dem All Risk-Cover wieder, denn es gibt noch unzählige Leistungsverbesserungen, die weit über dem Durchschnitt der Marktangebote liegen. Ich werde so lange unerlässlich Werbung für dieses Produkt machen, bis jemand mit der berechtigten Behauptung an mich herantritt, er habe ein besseres Produkt. Dann werde ich mich auch verpflichten, das bessere Produkt an die Maklerschaft zu empfehlen, weil es mir nur darum geht, dass Sie als Makler bestmöglich versichert sind!

Ich möchte es auch nicht versäumen, Ihnen eine möglichst hohe Versicherungssumme anzuempfehlen. Ich halte es auch für nicht relevant, ob der Versicherungsschutz Ihrer Pflichtversicherung einige hundert Euro mehr oder weniger kostet. Ich halte es für ausschließlich relevant, dass Sie über das beste Deckungskonzept verfügen, damit in dem Fall der Fälle voll umfassender Versicherungsschutz für Sie zur Verfügung steht! Es ist mir einfach wichtig, dass Sie neben einem guten Maklervertrag, der richtigen Rechtsform, einer umfassenden Dokumentation auch den bestmöglichen Versicherungsschutz genießen, damit Sie gut schlafen können!

Schauen Sie sich daher hier unter dem nachstehenden Button einmal das Produkt und die Versicherungsprämien an. Ich empfehle Ihnen dringend, sich mit diesem Thema in Ihrem eigenen Interesse auseinanderzusetzen!


Viele Makler hatten mit der Einführung der Pflichtversicherung die Hauptfälligkeit im Mai. Dann ist es für Sie jetzt an der Zeit, den Vertrag umzudecken und die Kündigungsfrist des Altvertrages einzuhalten! Sollten Sie hingegen eine übliche Fälligkeit auf den 1. Januar haben, dann empfiehlt es sich auch schon jetzt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und jedenfalls zum nächsten Jahr den verbesserten Versicherungsschutz abzuschließen!

Denken Sie bitte auch daran, dass im Fall der Fälle, auf Wunsch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Ihre rechtlichen Interessen vertreten kann. Bei uns gilt dann nach wie vor der Grundsatz: Besser, wir sind auf Ihrer Seite.

Gleichwohl haben Sie natürlich freie Anwaltswahl, aber wenn Sie möchten, werden die Spezialisten der Kanzlei Michaelis Ihre Interessen vertreten. Ich kann Ihnen versichern, dass in den letzten 4 Jahren hoffentlich alle Versicherungsmakler mit der Schadenregulierung der CGPA äußerst zufrieden waren!

Ich hoffe, ich kann Sie auch bald zu dem Kreis derjenigen Versicherungsmakler zählen, die über einen umfassenden Deckungsschutz im Rahmen einer All Risk-Versicherung verfügen!



II.) Neueste Weiterbildung:


Zertifizierte Weiterbildung kostenfrei

Wir möchten Sie auch sehr gerne auf unsere aktuelle Weiterbildungsveranstaltung hinweisen, welche Sie hier in der Weiterbildungsakademie im neusten Video finden:

Zum VideoReferent

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zur Maklerhaftung aus 2024/2025.

Lernen Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung die neue Haftungsrelevanz einzuordnen und zu verstehen.

Lassen Sie sich die neuesten Gerichtsentscheidungen erläutern und sich die Lösungsoptionen für eine haftungssicher Beratung verdeutlichen. Erfahren Sie auch nebenbei, welche älteren, aber bedeutsamen OLG und BGH-Entscheidungen für Sie immer noch von Bedeutung sind.


Wenn Sie eine Zertifizierung der Teilnahme benötigen, beachten Sie bitte den Aktivitätenmonitor. Am Ende der Weiterbildung können Sie dann das Zertifikat abrufen.

Die Weiterbildung können Sie jederzeit und an jedem Ort abrufen und genießen!

Wir hoffen, dass wir wieder aktuelle wichtige und rechtliche News für Sie haben.



Einen weiterhin guten Start ins neue Jahr!


Ihr,



Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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  Stephan Michaelis (direkt)
E-Mail: sm@km-r.de
Telefon: +49 179 4586317
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