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appRIORI 14/2025: Wichtiger Hinweis zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern: Keine Kosten für außergerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers!
Ausgabe appRIORI 14/2025: Wichtiger Hinweis zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern: Keine Kosten für außergerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers! •
1.) Wichtiger Hinweis zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern: Keine Kosten für außergerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers!
2.) Neueste Weiterbildung

Keine Kosten für außergerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers!



Liebe Versicherungsmaklerinnen und Makler,

bei der Wahl Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist es entscheidend, die genauen Leistungsdetails zu kennen. Ein Punkt, den wir Ihnen heute besonders ans Herz legen möchten: In der Regel sind die Kosten für die außergerichtliche Vertretung des Versicherungsmaklers nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Das Thema hat insofern eine hohe Brisanz, da eben nur sehr wenige Haftpflichtfälle von Versicherungsmaklern vor Gericht landen. Sie tun also gut daran zu wissen, wie Ihre eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit den Kosten für eine außergerichtliche Vertretung umgeht.


Was bedeutet das in der Praxis?

Stellen Sie sich vor, Sie sind mit einer Schadensforderung in Höhe von 50.000 EUR konfrontiert, die einer Ihrer Kunden gegen Sie geltend macht. Wenn es zu einem Streit kommt, übernimmt die VSH die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Aber: Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung, etwa bei Verhandlungen oder außergerichtlichen Einigungen, sind in der Regel nicht abgedeckt.

Praxisbeispiel:

Ein über CGPA versicherter Versicherungsmakler meldete Anfang 2025 eine Inanspruchnahme durch einen Kunden. Der Zeitpunkt des Verstoßes lag eindeutig im Jahr 2012, weshalb der Versicherungsmakler darauf hingewiesen wurde, seine zu diesem Zeitpunkt bestehende VSH darüber zu informieren. Dennoch haben wir dem Versicherungsmakler darüber informiert, dass wir die Ansprüche einerseits als unbegründet betrachten und andererseits auch die kenntnisunabhängige Verjährung von 10 Jahren bereits abgelaufen ist.

Auch der Vorversicherer, der daraufhin umgehend von dem Versicherungsmakler kontaktiert wurde, schloss sich dieser Meinung an.

An dieser Stelle trennt sich die Spreu vom Weizen:

Wer veranlasst denn nun die Abwehr der unberechtigten Ansprüche?

Die Antwort des Versicherers lautete:

Wir betrachten die Ansprüche als nicht substantiiert. Bitte handeln Sie entsprechend.

Der Versicherungsmakler hat daraufhin einen Anwalt eingeschaltet, die Kosten trägt er jedoch selbst.

Diese Vorgehensweise ist leider kein Einzelfall und wird uns desöfteren von Versicherungsmaklern berichtet.

Als reiner VSH-Versicherer für Versicherungsvermittler können und wollen wir auf keinen Fall einen solchen Service bieten. Unsere Antwort wäre eindeutig gewesen:

Wir haben heute die Kanzlei Michaelis mit der Abwehr der
unberechtigten Ansprüche beauftragt.
Die außergerichtlichen Kosten werden von uns
im Rahmen Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
übernommen.

Warum ist das so?

Durchleuchtet man die gängigen VSH-Produkte am Markt, stellt man fest: In den Bedingungen wird stets nur von Kosten in Zusammenhang mit einem Haftpflichtprozess gesprochen.

Die Übernahme von außergerichtlichen Kosten befindet sich – mit Ausnahme des All Risk Michaelis Cover – entweder gar nicht in den Bedingungen oder es gibt sogar einen expliziten Ausschluss. Hier ein Beispiel eines Mitbewerbers:

Den aus Anlass eines Schadenfalles erforderlichen Schriftwechsel hat der Versicherungsnehmer unentgeltlich zu führen. Sonstiger anfallender Aufwand sowie auch die Kosten eines vom Versicherungsnehmer außergerichtlich beauftragten Bevollmächtigten werden nicht erstattet.

Große Versicherungsunternehmen, die diverse Haftpflichtsparten mit den unterschiedlichsten Zielgruppen anbieten, unterhalten eine eigene Schadenabteilung. Externe Kosten sollen wenn möglich vermieden werden.

Was bedeutet das für Sie?

Je nach Höhe des Anspruchs schlaflose Nächte und eine quälende Unsicherheit.

Gehen Sie bei der Wahl der für Sie wichtigsten existenziellen Absicherung, Ihrer eigenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, kein Risiko ein.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie das All Risk Michaelis Cover diese Aspekte berücksichtigt oder welche Ergänzungen möglich sind, besuchen Sie gern unsere Webseite: https://www.vermittlerdeckung.de/all-risk-michaelis-cover/

Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, Ihnen den bestmöglichen Schutz anzubieten.


2.) Neueste Weiterbildung:


Zertifizierte Weiterbildung kostenfrei

Wir möchten Sie auch sehr gerne auf unsere aktuelle Weiterbildungsveranstaltung hinweisen, welche Sie hier in der Weiterbildungsakademie im neusten Video finden:

Zum VideoReferent

In dieser Weiterbildungsveranstaltung beschäftigen wir uns zu dem Thema: "Maklerrentenverträge: Chancen und Risiken"

Der Referent Herr Arash Sheykholeslami, Rechtsanwalt, hat für Sie wichtige und interessante rechtliche Informationen.

Wenn Sie eine Zertifizierung der Teilnahme benötigen, beachten Sie bitte den Aktivitätenmonitor. Am Ende der Weiterbildung können Sie dann das Zertifikat abrufen.

Die Weiterbildung können Sie jederzeit und an jedem Ort abrufen und genießen!

Wir hoffen, dass wir wieder aktuelle wichtige und rechtliche News für Sie haben.




Herzliche Grüße
Ihr Team von CGPA Europe
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Kanzlei Michaelis Versicherungsberatung
Partnergesellschaft
Stephan Michaelis, LL.M.
(V.i.S.d.P.)
  Drögensee 28
22397 Hamburg
E-Mail: info@app-riori.de
www.app-RIORI.de
  Stephan Michaelis (direkt)
E-Mail: sm@km-r.de
Telefon: +49 179 4586317
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