Nutzungsbedingungen appRIORI

Software-Nutzungsvertrag appRIORI

§ 1 Vertragsgegenstand

  • Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung einer Software per Internet / Browser durch den Anbieter, die dem Kunden zur Erstellung von Vertragsvorlagen gegenüber seinem Kunden dienen kann. Zudem bietet die Software dem Kunden die Möglichkeit, für seine Kunden (Versicherungsnehmer) auch weitere Formulare zu erstellen, wie z.B. die Beratungsdokumentation, Verzichtserklärungen, Erstinformationen, Vollmachten und Datenschutzerklärungen.

§ 2 Leistungen des Anbieters

  • 1.) Der Anbieter stellt dem Kunden die von ihm entwickelte und programmierte Software zur Verfügung, mit Hilfe derer der Kunde digital Vertragsvorlagen online per Browser anlegen kann. Das Zurverfügungstellen der Software erfolgt durch das Bereitstellen eines Onlinezugangs.
  • 2.) Der Anbieter stellt dem Kunden die zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlichen Nutzungsrechte sowie Daten für den vereinbarten Lizenzzeitraum zur Verfügung.
  • 3.) Es wird eine durchschnittlich 95%ige Verfügbarkeit der Online-Schnittstellen zugesagt. Zudem muss der Anbieter jederzeit die Möglichkeit der Programmpflege und des Updateservices für zum Betrieb notwendige Hard- und Software haben.
    Zur Kompensation der Rechtsnachteile des Kunden bei Ausfall des Systems verlängert sich der Zeitraum der vertraglichen Nutzungsrechte um den Zeitraum des Nutzungsausfalles. Weiterführende Schadenersatzansprüche sind in Ansehung der Verfügbarkeitsabrede unbegründet, soweit nachweislich der Verfügbarkeitszeitraum während der Vertragslaufzeit gewährleistet ist.

§ 3 Vertragsdauer

  • Der Vertrag kommt zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten zustande. Sollten weder der Anbieter noch der Kunde bis zu 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Kündigung ausgesprochen haben, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Es besteht die Möglichkeit einer 3-monatigen unentgeltlichen Nutzungsdauer in Form eines Probeabonnements. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kunde für den Abschluß eines Vertrages entscheiden.
    Sogenannte gesponsorte Mitgliedschaften sind für die Dauer des Sponsorings des jeweiligen Anbieters für den Kunden unentgeltlich nutzbar.

§ 4 Gebühren

  • 1.) Die monatliche Gebühr für eine Vollversion beträgt € 10,00 (zzgl. USt.) pro Monat. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder für die nächsten 12 Monate zur Hauptfälligkeit (Vertragsbeginndatum). Weitere Dienstleistungen - wie bspw. Nutzung von Schnittstellen zu MVPS - können zusätzliche Kosten verursachen.
  • 2.) Sämtliche Gebühren werden im Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Kunden abgebucht, wenn der Kunde dies wünscht, ansonsten erfolgt Rechnungsstellung.

§ 5 Pflichten des Kunden

  • 1.) Der Kunde ist für die Datenpflege und –verwaltung, insb. die Aktualisierung verantwortlich. Der Anbieter kann nur gewährleisten, dass eine technische Umsetzbarkeit der gewünschten Funktionen gewährleistet ist. Die Datenverwaltung erfolgt ausschließlich im Auftrag und entsprechend der Weisungen des Kunden. Für unvollständige Daten, verlorengegangene Daten oder auch beschädigte Datensätze übernimmt der Anbieter keine Verantwortung, insb. nicht für daraus resultierende Rechtsnachteile. Eine Haftungsverantwortlichkeit des Anbieters für die Datenpflege ist ausgeschlossen.
  • 2.) Der Kunde verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software wie in § 6 AGBs angegeben.
    Insbesondere darf der Kunde die Software nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
  • 3.) Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich eMail- und Kontaktadressen von Kunden in das System einzustellen, deren schriftliches Einverständnis zum Erhalt von elektronischen Nachrichten er hat.

§ 6 Kündigung

  • 1.) Beide Vertragsparteien können den Vertrag auch mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
  • 2.) Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung richtet sich für beide Vertragsparteien nach § 543 BGB.
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 BGB liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde seine Pflichten zur vertragsgemäßen Nutzung der Software (§ 5) verletzt oder wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Insolvenz gestellt und dieser nicht als unbegründet abgelehnt wird.
    Die weiteren Rechte und Pflichten des Kunden und des Anbieters ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, welche Bestandteil dieses Vertrages sind. Der Kunde erklärt, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit geltenden Fassung vom Anbieter ausgehändigt worden sind und dass er diese gelesen und verstanden hat.

§ 7 Wichtige Hinweispflichten

  • 1.) Der Nutzer wird dringend darauf hingewiesen, dass jede einzelne Klausel und inhaltliche Regelung der Musterentwürfe
    RECHTSUNWIRKSAM SEIN KANN.
    Viele Beratungsverpflichtungen eines Versicherungsvermittlers wurden bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt. Bei jeder einzelnen vertraglichen Regelung kann es daher sein, dass diese möglicherweise einmal als rechtsunwirksam qualifiziert wird.
    Dies kann dann auch zu einer Haftungsverantwortlichkeit des Beraters gegenüber dem Mandanten führen. Nur wenn Sie das Risiko der möglichen Rechtsunwirksamkeit akzeptieren, können Sie sich die Vertragsmuster erstellen.
    Wenn Sie die Erstellung und Beratung eines rechtssicheren Vertrages wünschen, empfehlen wir Ihnen die hierauf spezialisierte Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg. www.kanzlei-michaelis.de
  • 2.) Wir weisen auch darauf hin, dass eine Zustellung nur durch die Übermittlung per eMail nicht rechtswirksam nachgewiesen werden kann. Hieraus können sich Beweisprobleme für den Verwender der erstellten Vertragsunterlagen ergeben.
    Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass eine elektronische Signatur Beweisprobleme mit sich bringt, ob die Erklärung tatsächlich von dem scheinbar Erklärenden (Identität des Unterzeichners) abgegeben wurde. Die elektronische Unterschrift erbringt hierüber für sich keinen Nachweis. Dies kann aber möglicherweise in Kombination mit dem Zeugenbeweis des bei Vertragsschluss anwesenden Partners erbracht werden.
    Verzichtserklärungen bedürfen zwingend der Schriftform. Dementsprechend müssen diese Erklärungen ausgedruckt und im Original von dem Endkunden unterzeichnet werden. Eine elektronische Signatur oder eine Zustellung per eMail ist kraft gesetzlicher Formvorschriften nicht möglich und mithin rechtsunwirksam.

Die übrigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Endkunden bedürfen keiner gesetzlichen Formerfordernisse. Auch die Beratungsdokumentation muss nach den gesetzlichen Mindestvorgaben dem Endkunden nur rechtzeitig vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugegangen sein. Diese gesetzlichen Vorgaben werden durch appRIORI dem Grunde nach gewährleistet.

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